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   OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16   

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https://dejure.org/2016,29972
OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16 (https://dejure.org/2016,29972)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.02.2016 - 1 W 84/16 (https://dejure.org/2016,29972)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 1 W 84/16 (https://dejure.org/2016,29972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3200, 3201 VV RVG i.V.m. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 2 RVG, §§ 80 FamFG, 91 Abs. 1, S. 1, HS. 2 ZPO, § 19 Abs. 1, S. 1 RVG
    Kostenbeschwerde in Nachlasssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsmittelgegners in Nachlasssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbeschwerde in Nachlasssachen

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsmittelgegners in Nachlasssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3200, 3201 VV RVG i.V.m. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 2 RVG, §§ 80 FamFG, 91 Abs. 1, S. 1, HS. 2 ZPO, § 19 Abs. 1, S. 1 RVG
    Kostenbeschwerde in Nachlasssachen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei dabei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12, juris Rn. 7 mwN).

    Da die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei bereits vor dessen Begründung einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen kann (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12, juris Rn. 8), ist in einem solchen wie dem vorliegenden Fall eine 1, 1-fache Verfahrensgebühr entstanden und festzusetzen (BGH, Beschluss vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
    Für einen Rechtsmittelgegner besteht regelmäßig keine Veranlassung, kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen, wenn - wie vorliegend in dem dem Beteiligten zu bekanntgegebenen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 23.04.2014 - das Rechtsmittelgericht den Rechtsmittelführer auf die Sach- und Rechtslage hinweist und eine Rücknahme des Rechtsmittel binnen einer Frist anregt (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - VIII ZB 60/09, juris Rn. 10).

    Denn nach der vorteilhaften Ankündigung des Rechtsmittelgerichts, in der zugleich eine weitgehend abgeschlossene Meinungsbildung in der Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Ausdruck kommt, hat ein Rechtsmittelgegner durch ein Untätigbleiben jedenfalls bis zum Ablauf der gesetzten Frist ersichtlich weder Rechtsnachteile zu befürchten noch Anlass, die Prozesssituation als für sich risikobehaftet einzuschätzen, noch kann er sonst davon ausgehen, durch Abgabe einer Stellungnahme einen Verfahrensabschluss wesentlich zu beschleunigen (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - VIII ZB 60/09, juris Rn. 10).

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
    Da die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei bereits vor dessen Begründung einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen kann (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12, juris Rn. 8), ist in einem solchen wie dem vorliegenden Fall eine 1, 1-fache Verfahrensgebühr entstanden und festzusetzen (BGH, Beschluss vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
    Scheidet eine Festsetzung der 1, 6-fachen Verfahrensgebühr schon aus dem vorbezeichneten Grunde aus, kommt es nicht mehr darauf an, wie sich der Umstand auswirkt, dass die Stellung des Zurückweisungsantrags - objektiv - nach der Rücknahme des Rechtsmittels erfolgt ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - I ZB 39/06, juris Rn. 17; zum Streitstand insgesamt: OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2014 - 5 WF 235/14, juris Rn. 6 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 5 WF 235/14

    Anwaltskosten des Gegners als notwendige Kosten im Sinne von § 91 I ZPO bei

    Auszug aus OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
    Scheidet eine Festsetzung der 1, 6-fachen Verfahrensgebühr schon aus dem vorbezeichneten Grunde aus, kommt es nicht mehr darauf an, wie sich der Umstand auswirkt, dass die Stellung des Zurückweisungsantrags - objektiv - nach der Rücknahme des Rechtsmittels erfolgt ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - I ZB 39/06, juris Rn. 17; zum Streitstand insgesamt: OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2014 - 5 WF 235/14, juris Rn. 6 ff.).
  • OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; 1,6-fache Verfahrensgebühr in

    Dies ist die allgemeine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 Wx 408/18 -, juris, Rn. 8; OLG Jena, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 1 W 84/16 -, juris, Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 8 W 167/14 -, juris, Rn. 26; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 20 W 2/16 -, juris, Rn. 13; Deppenkemper , in: BeckOGK BGB, Stand: 1. März 2021, § 2139 BGB, Rn. 64 m.w.N.; Enders , in Hamm, Beck"sches Rechtsanwalts-Handbuch, 12. Auflage 2022, § 57, Rn. 199; Gierl , in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage 2019, § 352e FamFG, Rn. 238; Grziwotz , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2019, § 352e, Rn. 67; Horn , in: Beck"sche Online-Formulare Erbrecht, 34. Edition 2022, Stand: 1. März 2021, Formular 5.9.1, Anm. 16; Kroiß , in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB, Band 5: Erbrecht, 6. Auflage 2022, § 2353, Rn. 58 a.E.; Hähn , in: Krug/Horn, Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 20, Rn. 65; Poller , in: Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, 2. Auflage 2019, § 352e FamFG, Rn. 68; Zimmermann , in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 352e, Rn. 140).
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